Verantwortung und Verständnis
Die THW-Helferinnen und -Helfer erbringen im Beruf ihre Leistung
und erfüllen im THW einen gesetzlichen Auftrag – ein
Spannungsfeld, das von beiden Seiten Verständnis erfordert
und die Bereitschaft, einander entgegenzukommen.
Die Ausbildung zu Spezialisten in der Gefahrenabwehr findet
überwiegend in der Freizeit statt. Im Einsatzfall, aber auch zur
Ausbildung besonderer Funktionen ist es jedoch erforderlich,
dass Helferinnen und Helfer auch während der Arbeitszeit
zum Dienst im THW herangezogen werden.
Den THW-Helferinnen und -Helfern, aber auch den Arbeitgebern
sollen dadurch keine Nachteile entstehen. Dem Arbeitgeber
wird auf Antrag der entstehende Lohnausfall inklusive
aller Sozialleistungen erstattet.








