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19.05.2012 - 10:41 Uhr

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THW und Arbeitgeber - gemeinsam Verantwortung übernehmen

Engagiert im THW – engagiert im Beruf

Die soziale Kompetenz der Mitarbeiter ist einer der wichtigsten
Erfolgsfaktoren für jedes Unternehmen. Mit Teamgeist, Kreativität
und verlässlichem Engagement bewähren sich THWHelfer
im Einsatz und an ihrem Arbeitsplatz.
In der THW-Ausbildung und im THW-Dienst erwerben sie
sich Schlüsselqualifikationen, von denen auch ihre Arbeitgeber
profitieren.

Verantwortung und Verständnis

Die THW-Helferinnen und -Helfer erbringen im Beruf ihre Leistung
und erfüllen im THW einen gesetzlichen Auftrag – ein
Spannungsfeld, das von beiden Seiten Verständnis erfordert
und die Bereitschaft, einander entgegenzukommen.
Die Ausbildung zu Spezialisten in der Gefahrenabwehr findet
überwiegend in der Freizeit statt. Im Einsatzfall, aber auch zur
Ausbildung besonderer Funktionen ist es jedoch erforderlich,
dass Helferinnen und Helfer auch während der Arbeitszeit
zum Dienst im THW herangezogen werden.
Den THW-Helferinnen und -Helfern, aber auch den Arbeitgebern
sollen dadurch keine Nachteile entstehen. Dem Arbeitgeber
wird auf Antrag der entstehende Lohnausfall inklusive
aller Sozialleistungen erstattet.

Initiative Ehrenamt

Bevölkerungsschutz ist in Deutschland Ehrenamtssache. 1,7 Millionen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer tragen in Deutschland den Zivil- und Katastrophenschutz, davon 76.000 beim Technischen Hilfswerk. Dies geschieht neben dem Beruf und zumeist in der Freizeit. Denkbar ist dieses Engagement nur, wenn auch der Arbeitgeber dahinter steht.
Arbeitgeber tragen aktive Mitverantwortung für den Bevölkerungsschutz – ihr Engagement verdient Anerkennung und Unterstützung.
In der Initiative Ehrenamt fördert das THW den partnerschaftlichen Dialog zwischen den THW-Ortsverbänden und den Arbeitgebern der Helferinnen und Helfer.

Mitverantwortung ist Ehrensache

55.000 THW-Helferinnen und -Helfer leisten ehrenamtlichen
Dienst neben ihrem Beruf. Davon sind 51.000 bei privaten
Arbeitgebern beschäftigt, 4.000 im öffentlichen Dienst.
Tausende Unternehmen in Deutschland fördern so das THW –
vom Konzern bis zum mittelständischen Handwerksbetrieb.
Die Unternehmen wissen um die ehrenamtliche Verantwortung
ihrer Mitarbeiter und haben Verständnis für die
Anforderungen im Einsatz. Sie übernehmen Mitverantwortung
für den Bevölkerungsschutz und profitieren davon auch
als Unternehmen:
• Ehrenamtsfreundliche Unternehmen sind attraktive
Arbeitgeber für motivierte Mitarbeiter
• Als Partner des THW leisten sie einen wichtigen Beitrag
für die Gefahrenabwehr in ihrer Region
• Sie können ihr Engagement positiv für ihr Image
und ihre Öffentlichkeitsarbeit einsetzen

Die Aufgabe

Im Inland:
Technische Hilfe im Bevölkerungsschutz, z.B.
• Bergung und Rettung nach Explosionen,
Unfällen, Erdbeben, Anschlägen
• Stromerzeugung / -versorgung nach Sturmschäden
oder großflächigen Stromausfällen
• Bekämpfung von Hochwasserlagen (Pumpen,
Sandsackverbau, Evakuierungsmaßnahmen)
• Bekämpfung von Ölunfällen
• Führung / Kommunikation und logistische
Unterstützung bei Einsätzen
• Unterstützung der örtlichen Gefahrenabwehr,
z.B. Feuerwehr, Polizei

Im Ausland:
Technische Hilfe im Auftrag der Bundesregierung

Die Organisation

Das THW ist...
• die Zivil- und Katastrophenschutzorganisation
des Bundes
• die einzige Behörde mit ca. 99 Prozent
ehrenamtlichen Angehörigen
• Technisch-humanitärer Botschafter für Deutschland
• in 665 Ortsverbänden örtlich stationiert
und überregional einsetzbar

Die Menschen

• 76.000 Helferinnen und Helfer – vom Junghelfer
über die Aktiven bis zum Senior
• Jeder aktive Helfer hat seinen festen Platz
in den Einheiten des THW
• Moderne, einsatzorientierte Ausbildung
• Aktive Jugendarbeit für ca. 14.000 Jugendliche

Auszug aus § 3 THW-Helferrechtsgesetz

(1) Arbeitnehmern dürfen aus ihrer Verpflichtung zum
Dienst im Technischen Hilfswerk und aus diesem Dienst
keine Nachteile im Arbeitsverhältnis und in der Sozialund
Arbeitslosenversicherung sowie in der betrieblichen
Altersversorgung erwachsen. Nehmen Arbeitnehmer
während der Arbeitszeit an Einsätzen oder Ausbildungsveranstaltungen
teil, so sind sie für die Dauer der Teilnahme
unter Weitergewährung des Arbeitsentgeltes,
das sie ohne die Teilnahme erhalten hätten, von der
Arbeitsleistung freigestellt. (...)

(2) Privaten Arbeitgebern ist das weitergewährte Arbeitsentgelt
einschließlich ihrer Beiträge zur Sozialversicherung
und zur Bundesagentur für Arbeit sowie zur betrieblichen
Altersversorgung bei einem Ausfall von mehr als zwei
Stunden am Tag oder von mehr als sieben Stunden innerhalb
von zwei Wochen für die gesamte Ausfallzeit auf
Antrag zu erstatten. (...)
 


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